SCHNEEWEISS ARCHITEKTEN
Energieberatung - Konzept

Barrierefreiheit bei
öffentlichen Gebäuden
 

  • Neubaukonzeption
  • Beratung / Planung
  • Baubegleitung
  • Bestandsanalyse
    • Zieldefinition
    • Soll - Ist –Vergleich
    • Kostenschätzung
  • Genehmigungsverfahren
  • Machbarkeitsstudien

 

Öffentlich zugängliche Gebäude

Für öffentliche Gebäude gelten deutlich umfassendere und strengere Anforderungen als für private Wohnbauten. Durch die Unterzeichnung der Behindertenrechtskonvention (in Deutschland am 26.3.2009 in Kraft getreten) verpflichten sich alle Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen u. a. den barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Die tatsächliche Umsetzung steht weit hinter dieser Selbstverpflichtung zurück. Wir helfen Ihnen. Wir überprüfen Ihre Bestandsgebäude oder Ihre Neuplanung auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften. Wir machen eine Bestandsanalyse und entwickeln Umbaukonzepte in Form einer Machbarkeitsstudie, wie Sie das Ziel der „Teilhabe an allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen“ konkret umsetzen können.
Da bei öffentlich zugänglichen Gebäuden es keinen definierten Nutzerkreis gibt, sind die Anforderung deutlich höher. Beim Neubau ist prinzipiell auf alle möglichen Arten der Einschränkungen einzugehen, die neben der Mobilität auch das Hören und Sehen betreffen. Das heißt, dass neben den ausreichend breiten Fluren, den erforderlichen Stell- und Wendeplätzen, der Entfernung von Schwellen auch Orientierungssystem für Blinde und schlecht sehende Menschen z. B. in Form von taktilen Bodenindikatoren und akustischen Systemen vorhanden sein müssen. Für Gehörlose sind akustische Informationen auch visuell darzustellen. Es sind also eine Vielzahl an Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen, die eine Fachplanung im Vorfeld dringend erforderlich macht. Dies betrifft den Neubau in gleicher Weise wie den Altbau.
Da die entsprechende DIN 18040 Teil 1 für Neubauten konzipiert ist, sind bei Bestandsimmobilien oft Kompromisse mit den zuständigen Behörden zu schließen. Vor diesem Hintergrund ist z. B. eine Zieldefinition zu treffen. Manchmal ist klar, dass das Optimum nicht zu erreichen ist. Hier ist zu klären, was das inhaltliche Ziel des barrierefreien Umbaus sein soll. Für wen und was soll das umgebaute Objekt dienen und seinen Zweck erfüllen. Auf der Grundlage eines Soll – Ist – Vergleichs können die möglichen und die nicht realisierbaren Umbaumaßnahmen definiert werden. Für die nicht realisierbaren Standardlösungen sind Ersatzmaßnahmen, sogenannte Kompensationen oder Ausgleichsmaßnahmen zu finden und zu entwickeln. Bei den entsprechenden Verhandlungen unterstützen wir Sie gerne. Selbstverständlich stellen wir die entsprechenden Bauanträge oder begleiten entsprechende Genehmigungsverfahren für Sie. Wesentlicher Teil der Bestandsanalyse ist selbstverständlich eine seriöse Kostenschätzung der möglichen oder empfohlenen Maßnahmen. Auf dieser Grundlage können die weiteren Entscheidungen getroffen werden und im Laufe des Verfahrens durch Kostenberechnungen und Kostenanschläge verfeinert werden.
Zudem gibt es vor allem bei Bestandsimmobilien auch konstruktive Hindernisse bei der Erreichung des Planungsziels, auf die es fachlich richtig und kreativ zu reagieren gilt. Teilweise stehen den Anforderungen der Barrierefreiheit auch andere konstruktive Anforderungen wie z. B. Abdichtungsnormen entgegen. Auch hier sind Prioritäten zu setzen und die besten Lösungen zu erarbeiten.
Gerne übernehmen wir auch die konkrete Umsetzung vor Ort für Sie. Als Fachplaner für Barrierefreies Planen und Bauen sind wir Ihr qualifizierter Ansprechpartner im Saarland.

Qualifikationen:

langjährige Erfahrung als Architekten in allen Leistungsphasen
Fachplaner für „Barrierefreies Bauen“
Zertifizierter Wohnberater (Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungsanpassung)
KfW- Programm „Altersgerecht Umbauen“
Berater der Verbraucherzentrale Bundesverband zum Thema „Wohnen im Alter“ und „Pflege“
Berater der Verbraucherzentrale des Saarlandes im Bereich Wohnberatung
Sachverständiger für KfW Programme Energieeffizient Sanieren (Effizienzhaus)
Sachverständiger für KfW Programme Energieeffizient Bauen
Sachverständiger für KfW Programm Energieeffizient Sanieren Denkmal und erhaltenswerte Bausubstanz
Energieberater für Förderprogramm Unabhängige Energieberatung des BAfA
Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes
Dozententätigkeit für Architektenkammer und Handwerkskammer